Liebe
Gäste, liebe Farben-, Cartell- und Bundesbrüder,
wer sich in der
couleurstudentischen Umgebung etwas auskennt, weiß, dass unsere Form des Cantus
„Alles schweige, jeder neige“ nicht der traditionellen Form des Liedes
entspricht. Wir singen
„Lasst im Nötgen Einheit walten,
sonst die Freiheit sich
entfalten,
Liebe währe immerfort“.
Diese Zeilen stellen einen
Verweis auf den Wahlspruch des Cartellverbands dar:
In necessariis unitas, in
dubiis libertas, in omnibus caritas.
Wenn wir diese Zeile näher
betrachten, fühlen und sehen wir sofort, dass zwischen den ersten beiden
Schlagworten „Im Nötigen Einheit“ und „Im Zweifel Freiheit“ eine gewisse
Spannung besteht. Diese Spannung ist oft genug auf den Cartellversammlungen
zutage getreten, aber genauso entsteht sie in jeder föderativen Struktur. Wir
merken letzteres am deutlichsten in all den Querelen um die Einführung einer
möglichst subsidiaren europäischen Verfassung.
„Der Cartellverband der
katholischen deutschen Studentenverbindungen ist“, so heißt es in der
Selbstdarstellung, „der Zusammenschluss von katholischen deutschen
Studentenverbindungen, die nach ihren Satzungen ausdrücklich auf den Grundsätzen
Religion, Wissenschaft und Freundschaft aufgebaut sind. Er ist der größte
europäische Akademikerverband mit 126 Verbindungen und mehr als 32.000
Mitgliedern“.
Gerade als
Akademikerverband, also als Bund derer, von denen man erwarten kann, dass sie
sich überlegt, mit Hintergrundwissen und der nötigen Einsicht für ihre Belange
ein- und mit ihren Grundsätzen auseinandersetzen, muss das Abwägen zwischen dem
„Nötigen“ und dem „Zweifel“ eins der Hauptanliegen des Cartellverbands sein. Die
Richtung ist dabei klar vorgegeben: Der Verband hat nur das zu regeln, was für
seine Erhaltung und die Festhaltung an den Grundgedanken seiner Prinzipien
notwendig ist.
Auf der Cartellversammlung
in Bonn musste ich erfahren, dass nicht jedem diese Unterscheidung leicht fällt.
Die Forderung eines Aktivenvertreters, Cartellbrüder, die ihr Studium abbrechen,
per CV-Beschluss zwangsweise aus den Mitgliedsverbindungen auszuschließen, war
mir eine Warnung: Die Liebe, die Nächstenliebe, die Nachsicht muss im
Vordergrund unseres Handeln und unseres Denkens stehen.
Das Modell für
Entscheidungen des Cartellverbands ist also durchaus in seinem Grundsatz
begründet, allerdings in abgestufter Reihenfolge. Ich möchte das als eine kurze
Basis zum Weiterdenken formulieren:
Grundsätzlich hat jeder
Beschluss auf der Grundlage der Nächstenliebe, des Zugehens auf den Anderen zu
erfolgen. Dabei ist die Freiheit der Einzelverbindungen in jedem Fall zu achten,
und nur bei Fragen, die die Substanz des Verbandes existenziell berühren, ist
eine Entscheidung als Zwang möglich.
Verbunden mit dem eben
genannten Anspruch, ein Bund von Akademikern zu sein, gibt uns das den Auftrag,
jeden Grundsatz des CV und der Einzelverbindungen laufend und im Spiegel der
gesellschaftlichen Notwendigkeiten, der necessaritates, zu überprüfen. Dabei
liegt es für mich als Historiker nahe, zunächst jede Entscheidung aus ihrem
geschichtlichen Hintergrund heraus zu prüfen. Ein schönes Beispiel dafür haben
wir ganz zu Beginn meiner Ausführungen gehört: Der Cantus „Alles schweige, jeder
neige“ ist Bestandteil des Rituals, das sich „Landesvater“ nennt. Das dabei
ausgeübte Benutzen des Schlägers als Waffe – wenn auch nur zum Durchbohren einer
Mütze – erschien offensichtlich den Verfassern unserer Version als so wenig
CV-gemäß, dass man den Text kurzerhand abänderte.
Wir wollen heute das
Gedankenspiel wagen, die Grundsätze unserer Verbindung und des gesamten
Verbandes einmal auf die Probe zu stellen und auf ihre Aktualität zu prüfen.
Als ein erster,
unproblematischer Grundsatz tritt uns das Prinzip der AMICITIA, der Freundschaft
entgegen. Auch die Aktualitätsfrage stellt sich hier kaum, denn dass eine
Verbindung auf Zusammenhalt, auf Toleranz und Entgegenkommen beruht, steht wohl
heute wie vor über 150 Jahren außer Frage. Nicht umsonst kam dieses Prinzip auch
schon in den Schlagworten der Unitas-Cheruscia vor, aus der die Verbindung, wie
wir sie heute kennen, hervorgegangen ist.
Gleiches gilt für das
SCIENTIA-Prinzip. Wir sind Studenten und ehemalige Studenten, wir sind eine
Verbindung an einer Universität und somit dem Wissenschaftsgedanken in jeglicher
Hinsicht verpflichtet. Dennoch zeigt sich hier schon ein gewisser Bruch im
Cartellverständnis jener Person, die die eben geschilderte Ausschlussforderung
auf der Cartellversammlung gefordert hatte. Aber ich denke, dass wir in diesem
Saal uns alle einig sind, dass das amicitia-Prinzip hier vorgehen muss.
Betrachten wir das Prinzip
PATRIA, so werden dem aufmerksamen Zuhörer zwei Dinge auffallen. Erstens ist es
nun wohl offensichtlich geworden, dass es das religio-Prinzip ist, auf das ich
heute am intensivsten eingehen möchte. Zweitens aber ist dieses Prinzip als
erstes in unserer Reihe nicht aus dem Unitas-Verband übernommen, und auch für
den CV nicht allgemeinverbindlich. Es ist sozusagen ein Musterbeispiel für die
Anpassung an den Zeitgeist wie an historische Notwendigkeiten, die zur Erhaltung
der Einzelverbindungen und des Verbandes unablässlich waren. Unter dem Druck der
patriotischen schlagenden Verbindungen wurde das Prinzip im Sinne der
Vaterlandstreue auf dem Weg in den Ersten Weltkrieg eingeführt, heute haben wir
es angepasst und verstehen es als Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat und
zu Europa. Hier ist es uns also offensichtlich gelungen, uns zu hinterfragen.
Anders sieht es leider
beim Prinzip RELIGIO aus. Hierzu möchte ich zunächst aus dem CV-Handbuch eine
historische Einordnung zitieren:
„In den Vierziger und Fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden die
ersten katholischen Verbindungen, welche [...] sich als Gemeinschaften von
Katholiken in einer vom Liberalismus und Protestantismus weitgehend
beeinflussten Universität behaupten wollten.“
Das Katholischsein unserer
Verbindungen rührt also ursprünglich aus einer gewissen Schutzfunktion her: In
Gesellschaft und Politik, an der Universität und im nichtakademischen Leben
standen die Katholiken unter Druck. In einem Deutschland, das unter der
Vorherrschaft des protestantischen Preußen stand und sich aus politischen
Gründen vom katholischen Habsburgerreich entfernte, bestand daher die
Notwendigkeit zur Bildung von Strukturen, die die staatliche und halbstaatliche
Unterstützung für die katholikenfeindlichen Bewegungen konterkarierten und so
auch katholischen Akademikern Chancengleichheit ermöglichen wollten. Insofern
war es völlig verständlich, dass nur Katholiken die Mitgliedschaft erlaubt war,
zumal sich die Problematik von Studenten, die weder katholisch noch evangelisch
waren, überhaupt nicht stellte.
Die Beibehaltung dieses
Grundsatzes war mindestens bis 1945, auch über den Zeitpunkt der
zwischenzeitlichen Auflösung hinaus, völlig natürlich. Stets bestand die
Notwendigkeit, sich als einige katholische Säule zu präsentieren.
Seit 1945 entfiel nach und
nach die Begründung zur Schaffung eines einheitlich katholischen Verbandes.
Konsequenterweise kam es zu Bestrebungen, auch protestantischen Christen die
Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die Cheruskia war dabei oft eine Vorreiterin der
Öffnung und wurde mehrfach vom CV deswegen abgemahnt. Tatsächlich haben alle
Cartellversammlungen, die sich mit dieser Frage beschäftigten, mit meist großen
Mehrheiten für die Erhaltung des „K“-Prinzips entschieden. Die Begründung dafür
ist in einem Beitrag von Cbr. Franz Kardinal Hengsbach im CV-Handbuch vermerkt,
hier möchte ich aus dem entscheidenden Absatz auch kurz zitieren.
„Natürlich
können katholische und evangelische Christen aus dem Glaubensgut der jeweils
anderen Kirche, aus ihrer Theologie und ihrem geistlichen Leben Kostbares
hinzulernen. Aber gerade deshalb lässt sich das Gespräch nicht auf halbem Wege
für beendet erklären. Ungeklärtes stehen lassen, hieße, nicht die Einheit
fördern, sondern Gegensätze verdrängen oder aber auch Substanz aufgeben.“
Cbr. Hengsbach betrachtet also das Gespräch, den Dialog mit den evangelischen
Christen als Notwendigkeit für den Fortbestand des Glaubens. Daraus schließt er,
dass die Kirchen erst dann vereint werden können, wenn diese Übereinstimmung
erreicht ist. Sicherlich eine vertretbare Meinung.
Ohne große Schwierigkeiten
hat sich die Cartellversammlung dieser Argumentation angeschlossen. Bis hierhin,
so sollte man meinen, eine glatte und saubere Linie.
Allerdings übersehen die
Wortführer der Vertreter des K-Prinzips einen wichtigen Unterschied, der
übrigens seinerseits auch wieder im CV-Handbuch niedergelegt ist. Verbindung und
Kirche stehen zwar in enger Beziehung, sind aber nicht dasselbe. Eine
Bewegungsrichtung ist zu erkennen, wenn die Verfasser schreiben:
„Dazu gehört
es auch, dass sich der CV als solcher und in seinen Mitgliedern um echte
Dialogfähigkeit bemüht.“
Die Verbindungen und ihre
Mitglieder sollen also ihrerseits einen Beitrag dazu leisten, dass die Einheit
der Kirche durch den Diskurs herbeigeführt werden kann. Dabei ist es essentiell,
daran zu denken, dass wir auf Basis des religio-Prinzips zwar eine religiöse,
eine christliche, aber keine theologische Gemeinschaft sind. Wo anders könnte
ein Dialog in Freundschaft, amicitia, und in Respekt vor dem Denken des
Anderen, scientia, besser möglich sein, als innerhalb einer Verbindung? Es ließe
sich auf Grundlage der Argumente von Cbr. Hengsmann auch die Ansicht vertreten,
dass eben die Verbindungen eine Grundlage für einen Dialog schaffen, indem sie
ihn innerhalb ihrer Strukturen ermöglichen. Natürlich kommt Cbr. Hengsmann zu
einem gänzlich anderen Schluss, allerdings erscheint mir dieser als reines
Postulat:
„Für
ökumenische Kontakte und Dienste bieten sich vielerlei andere Möglichkeiten, die
nicht das Wesen und die Einheit des CV gefährden, wie es etwa die Aufnahme von
Nichtkatholiken als Vollmitgliedern zwangsläufig tun müsste.“
Wie sich am Widerstand
einiger Cartellverbindungen vor allem in den Siebziger und Achtziger Jahren des
vergangenen Jahrhunderts zeigt, gibt es also mit einigem Grund einen „Zweifel“,
wir befinden uns „in dubiis“. Der einzige Grund, warum man nach den Grundsätzen
des CV hier also den Verbindungen wie gehabt das K-Prinzip vorschreiben kann,
ist der einer Notwendigkeit – also der Fall, dass, wie Cbr. Hengsmann behauptet,
„die Aufnahme von Nichtkatholiken das Wesen und die Einheit des CV gefährdet“.
Allein die Amnestie, die den bereits aufgenommenen Protestanten auf der
Cartellversammlung in Kiel 1969 gewährt wurde, belegt doch schon, dass es
offensichtlich der Struktur des CV nicht geschadet hat, dass Protestanten
Mitglieder sind – denn sonst hätte man sich hier auch über das amicitia-Prinzip
hinwegsetzen müssen, um die Stabilität des Verbandes zu gewährleisten. (Übrigens
nimmt auch unsere liebe Freundschaftsverbindung, die Bodania, Protestanten auf,
und soweit ich das heute sehe, hat es ihnen nicht geschadet.)
Dieser letzte Punkt, die
„Amnestie“ scheint mir das Argument der „Notwendigkeit“ endgültig zu widerlegen.
Es wäre also wünschenswert, wenn zumindest ein Diskurs über diese Frage
innerhalb des Verbands stattfände, damit die akademische Aufgabe der
Selbstreflexion erfüllt wird. Mein Wunsch wäre dabei die Freigabe des
K-Prinzips, sodass jede Verbindung eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie
Protestanten aufnimmt – doch darüber wird die Cartellversammlung entscheiden.
So hoffe ich, dass die
Amnestie, die auch einigen unserer Alten Herren gewährt wurde, nicht der Nagel
im Sarg der Cheruskia ist, denke aber, dass wir auch so auf einem guten Weg
sind, auch in vielen Jahren noch Stiftungsfeste in so großer (oder vielleicht
noch größerer) Zahl feiern zu können.
Vivat, crescat, floreat
Cheruskia ad multos annos!
Maximilian Baur v/o Duce
ChT! x (xxx)
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