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Ansprache des Seniors Maximilian Baur beim Stiftungsfest 2008

 

Liebe Gäste, liebe Farben-, Cartell- und Bundesbrüder,

 

wer sich in der couleurstudentischen Umgebung etwas auskennt, weiß, dass unsere Form des Cantus „Alles schweige, jeder neige“ nicht der traditionellen Form des Liedes entspricht. Wir singen


„Lasst im Nötgen Einheit walten,

sonst die Freiheit sich entfalten,

Liebe währe immerfort“.

 

Diese Zeilen stellen einen Verweis auf den Wahlspruch des Cartellverbands dar:

 

In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas.

 

Wenn wir diese Zeile näher betrachten, fühlen und sehen wir sofort, dass zwischen den ersten beiden Schlagworten „Im Nötigen Einheit“ und „Im Zweifel Freiheit“ eine gewisse Spannung besteht. Diese Spannung ist oft genug auf den Cartellversammlungen zutage getreten, aber genauso entsteht sie in jeder föderativen Struktur. Wir merken letzteres am deutlichsten in all den Querelen um die Einführung einer möglichst subsidiaren europäischen Verfassung.

 

„Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen ist“, so heißt es in der Selbstdarstellung, „der Zusammenschluss von katholischen deutschen Studentenverbindungen, die nach ihren Satzungen ausdrücklich auf den Grundsätzen Religion, Wissenschaft und Freundschaft aufgebaut sind. Er ist der größte europäische Akademikerverband mit 126 Verbindungen und mehr als 32.000 Mitgliedern“.

 

Gerade als Akademikerverband, also als Bund derer, von denen man erwarten kann, dass sie sich überlegt, mit Hintergrundwissen und der nötigen Einsicht für ihre Belange ein- und mit ihren Grundsätzen auseinandersetzen, muss das Abwägen zwischen dem „Nötigen“ und dem „Zweifel“ eins der Hauptanliegen des Cartellverbands sein. Die Richtung ist dabei klar vorgegeben: Der Verband hat nur das zu regeln, was für seine Erhaltung und die Festhaltung an den Grundgedanken seiner Prinzipien notwendig ist.

Auf der Cartellversammlung in Bonn musste ich erfahren, dass nicht jedem diese Unterscheidung leicht fällt. Die Forderung eines Aktivenvertreters, Cartellbrüder, die ihr Studium abbrechen, per CV-Beschluss zwangsweise aus den Mitgliedsverbindungen auszuschließen, war mir eine Warnung: Die Liebe, die Nächstenliebe, die Nachsicht muss im Vordergrund unseres Handeln und unseres Denkens stehen.

 

Das Modell für Entscheidungen des Cartellverbands ist also durchaus in seinem Grundsatz begründet, allerdings in abgestufter Reihenfolge. Ich möchte das als eine kurze Basis zum Weiterdenken formulieren:

 

Grundsätzlich hat jeder Beschluss auf der Grundlage der Nächstenliebe, des Zugehens auf den Anderen zu erfolgen. Dabei ist die Freiheit der Einzelverbindungen in jedem Fall zu achten, und nur bei Fragen, die die Substanz des Verbandes existenziell berühren, ist eine Entscheidung als Zwang möglich.

 

Verbunden mit dem eben genannten Anspruch, ein Bund von Akademikern zu sein, gibt uns das den Auftrag, jeden Grundsatz des CV und der Einzelverbindungen laufend und im Spiegel der gesellschaftlichen Notwendigkeiten, der necessaritates, zu überprüfen. Dabei liegt es für mich als Historiker nahe, zunächst jede Entscheidung aus ihrem geschichtlichen Hintergrund heraus zu prüfen. Ein schönes Beispiel dafür haben wir ganz zu Beginn meiner Ausführungen gehört: Der Cantus „Alles schweige, jeder neige“ ist Bestandteil des Rituals, das sich „Landesvater“ nennt. Das dabei ausgeübte Benutzen des Schlägers als Waffe – wenn auch nur zum Durchbohren einer Mütze – erschien offensichtlich den Verfassern unserer Version als so wenig CV-gemäß, dass man den Text kurzerhand abänderte.

 

Wir wollen heute das Gedankenspiel wagen, die Grundsätze unserer Verbindung und des gesamten Verbandes einmal auf die Probe zu stellen und auf ihre Aktualität zu prüfen.

 

Als ein erster, unproblematischer Grundsatz tritt uns das Prinzip der AMICITIA, der Freundschaft entgegen. Auch die Aktualitätsfrage stellt sich hier kaum, denn dass eine Verbindung auf Zusammenhalt, auf Toleranz und Entgegenkommen beruht, steht wohl heute wie vor über 150 Jahren außer Frage. Nicht umsonst kam dieses Prinzip auch schon in den Schlagworten der Unitas-Cheruscia vor, aus der die Verbindung, wie wir sie heute kennen, hervorgegangen ist.

 

Gleiches gilt für das SCIENTIA-Prinzip. Wir sind Studenten und ehemalige Studenten, wir sind eine Verbindung an einer Universität und somit dem Wissenschaftsgedanken in jeglicher Hinsicht verpflichtet. Dennoch zeigt sich hier schon ein gewisser Bruch im Cartellverständnis jener Person, die die eben geschilderte Ausschlussforderung auf der Cartellversammlung gefordert hatte. Aber ich denke, dass wir in diesem Saal uns alle einig sind, dass das amicitia-Prinzip hier vorgehen muss.

 

Betrachten wir das Prinzip PATRIA, so werden dem aufmerksamen Zuhörer zwei Dinge auffallen. Erstens ist es nun wohl offensichtlich geworden, dass es das religio-Prinzip ist, auf das ich heute am intensivsten eingehen möchte. Zweitens aber ist dieses Prinzip als erstes in unserer Reihe nicht aus dem Unitas-Verband übernommen, und auch für den CV nicht allgemeinverbindlich. Es ist sozusagen ein Musterbeispiel für die Anpassung an den Zeitgeist wie an historische Notwendigkeiten, die zur Erhaltung der Einzelverbindungen und des Verbandes unablässlich waren. Unter dem Druck der patriotischen schlagenden Verbindungen wurde das Prinzip im Sinne der Vaterlandstreue auf dem Weg in den Ersten Weltkrieg eingeführt, heute haben wir es angepasst und verstehen es als Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat und zu Europa. Hier ist es uns also offensichtlich gelungen, uns zu hinterfragen.

 

Anders sieht es leider beim Prinzip RELIGIO aus. Hierzu möchte ich zunächst aus dem CV-Handbuch eine historische Einordnung zitieren:

 

                        „In den Vierziger und Fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten katholischen Verbindungen, welche [...] sich als Gemeinschaften von Katholiken in einer vom Liberalismus und Protestantismus weitgehend beeinflussten Universität behaupten wollten.“

 

Das Katholischsein unserer Verbindungen rührt also ursprünglich aus einer gewissen Schutzfunktion her: In Gesellschaft und Politik, an der Universität und im nichtakademischen Leben standen die Katholiken unter Druck. In einem Deutschland, das unter der Vorherrschaft des protestantischen Preußen stand und sich aus politischen Gründen vom katholischen Habsburgerreich entfernte, bestand daher die Notwendigkeit zur Bildung von Strukturen, die die staatliche und halbstaatliche Unterstützung für die katholikenfeindlichen Bewegungen konterkarierten und so auch katholischen Akademikern Chancengleichheit ermöglichen wollten. Insofern war es völlig verständlich, dass nur Katholiken die Mitgliedschaft erlaubt war, zumal sich die Problematik von Studenten, die weder katholisch noch evangelisch waren, überhaupt nicht stellte.

Die Beibehaltung dieses Grundsatzes war mindestens bis 1945, auch über den Zeitpunkt der zwischenzeitlichen Auflösung hinaus, völlig natürlich. Stets bestand die Notwendigkeit, sich als einige katholische Säule zu präsentieren.

 

Seit 1945 entfiel nach und nach die Begründung zur Schaffung eines einheitlich katholischen Verbandes. Konsequenterweise kam es zu Bestrebungen, auch protestantischen Christen die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die Cheruskia war dabei oft eine Vorreiterin der Öffnung und wurde mehrfach vom CV deswegen abgemahnt. Tatsächlich haben alle Cartellversammlungen, die sich mit dieser Frage beschäftigten, mit meist großen Mehrheiten für die Erhaltung des „K“-Prinzips entschieden. Die Begründung dafür ist in einem Beitrag von Cbr. Franz Kardinal Hengsbach im CV-Handbuch vermerkt, hier möchte ich aus dem entscheidenden Absatz auch kurz zitieren.

 

            „Natürlich können katholische und evangelische Christen aus dem Glaubensgut der jeweils anderen Kirche, aus ihrer Theologie und ihrem geistlichen Leben Kostbares hinzulernen. Aber gerade deshalb lässt sich das Gespräch nicht auf halbem Wege für beendet erklären. Ungeklärtes stehen lassen, hieße, nicht die Einheit fördern, sondern Gegensätze verdrängen oder aber auch Substanz aufgeben.“


Cbr. Hengsbach betrachtet also das Gespräch, den Dialog mit den evangelischen Christen als Notwendigkeit für den Fortbestand des Glaubens. Daraus schließt er, dass die Kirchen erst dann vereint werden können, wenn diese Übereinstimmung erreicht ist. Sicherlich eine vertretbare Meinung.

 

Ohne große Schwierigkeiten hat sich die Cartellversammlung dieser Argumentation angeschlossen. Bis hierhin, so sollte man meinen, eine glatte und saubere Linie.

 

Allerdings übersehen die Wortführer der Vertreter des K-Prinzips einen wichtigen Unterschied, der übrigens seinerseits auch wieder im CV-Handbuch niedergelegt ist. Verbindung und Kirche stehen zwar in enger Beziehung, sind aber nicht dasselbe. Eine Bewegungsrichtung ist zu erkennen, wenn die Verfasser schreiben:

 

            „Dazu gehört es auch, dass sich der CV als solcher und in seinen Mitgliedern um echte Dialogfähigkeit bemüht.“

 

Die Verbindungen und ihre Mitglieder sollen also ihrerseits einen Beitrag dazu leisten, dass die Einheit der Kirche durch den Diskurs herbeigeführt werden kann. Dabei ist es essentiell, daran zu denken, dass wir auf Basis des religio-Prinzips zwar eine religiöse, eine christliche, aber keine theologische Gemeinschaft sind. Wo anders könnte ein Dialog in Freundschaft, amicitia, und in  Respekt vor dem Denken des Anderen, scientia, besser möglich sein, als innerhalb einer Verbindung? Es ließe sich auf Grundlage der Argumente von Cbr. Hengsmann auch die Ansicht vertreten, dass eben die Verbindungen eine Grundlage für einen Dialog schaffen, indem sie ihn innerhalb ihrer Strukturen ermöglichen. Natürlich kommt Cbr. Hengsmann zu einem gänzlich anderen Schluss, allerdings erscheint mir dieser als reines Postulat:

 

            „Für ökumenische Kontakte und Dienste bieten sich vielerlei andere Möglichkeiten, die nicht das Wesen und die Einheit des CV gefährden, wie es etwa die Aufnahme von Nichtkatholiken als Vollmitgliedern zwangsläufig tun müsste.“

 

 

Wie sich am Widerstand einiger Cartellverbindungen vor allem in den Siebziger und Achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zeigt, gibt es also mit einigem Grund einen „Zweifel“, wir befinden uns „in dubiis“. Der einzige Grund, warum man nach den Grundsätzen des CV hier also den Verbindungen wie gehabt das K-Prinzip vorschreiben kann, ist der einer Notwendigkeit – also der Fall, dass, wie Cbr. Hengsmann behauptet, „die Aufnahme von Nichtkatholiken das Wesen und die Einheit des CV gefährdet“. Allein die Amnestie, die den bereits aufgenommenen Protestanten auf der Cartellversammlung in Kiel 1969 gewährt wurde, belegt doch schon, dass es offensichtlich der Struktur des CV nicht geschadet hat, dass Protestanten Mitglieder sind – denn sonst hätte man sich hier auch über das amicitia-Prinzip hinwegsetzen müssen, um die Stabilität des Verbandes zu gewährleisten. (Übrigens nimmt auch unsere liebe Freundschaftsverbindung, die Bodania, Protestanten auf, und soweit ich das heute sehe, hat es ihnen nicht geschadet.)

 

Dieser letzte Punkt, die „Amnestie“ scheint mir das Argument der „Notwendigkeit“ endgültig zu widerlegen. Es wäre also wünschenswert, wenn zumindest ein Diskurs über diese Frage innerhalb des Verbands stattfände, damit die akademische Aufgabe der Selbstreflexion erfüllt wird. Mein Wunsch wäre dabei die Freigabe des K-Prinzips, sodass jede Verbindung eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie Protestanten aufnimmt – doch darüber wird die Cartellversammlung entscheiden.

 

So hoffe ich, dass die Amnestie, die auch einigen unserer Alten Herren gewährt wurde, nicht der Nagel im Sarg der Cheruskia ist, denke aber, dass wir auch so auf einem guten Weg sind, auch in vielen Jahren noch Stiftungsfeste in so großer (oder vielleicht noch größerer) Zahl feiern zu können.

 

Vivat, crescat, floreat Cheruskia ad multos annos!

 

  Maximilian Baur v/o Duce ChT! x (xxx)


die Pennäler Schnitzelbank in Ellwangen 2010

Fastnacht in Ellwangen mit der Gruppe Ledergasse
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