Straßburg Aktuell

Nr. 94 Plenarwoche 14.-18.Juni 2010


Informationen Ihres Europaabgeordneten Professor Dr. Hans-Peter Mayer, CDU/EVP



I. Allgemeine Informationen:

Im letzten Straßburg Aktuell ging es um den Vertrag von Lissabon im Allgemeinen und die Frage,

warum er überhaupt benötigt wird. Heute soll auf den Vertrag im Einzelnen eingegangen werden.

1. Europa ist demokratischer und transparenter, denn das Europäische Parlament (EP) und die

nationalen Parlamente spielen eine größere Rolle. Die Kompetenzen des direkt gewählten EPs

wurden in Bezug auf die Gesetzgebung, den Haushalt und internationale Übereinkommen erweitert.

Gesetze werden im Mitentscheidungsverfahren zwischen dem EP und dem Ministerrat beschlossen.

Das bedeutet Gleichberechtigung. Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben neue Möglichkeiten, die

Gesetze der EU zu prüfen, bevor sie in Kraft treten. Die EU darf nur dann tätig werden, wenn auf

Ebene der EU bessere Ergebnisse erzielt werden können („Subsidiaritätsprinzips“). Der Bürger

bekommen mehr Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen. Mit der "Bürgerinitiative" haben eine

Million Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern,

neue politische Vorschläge zu unterbreiten.

2. Europa ist effizienter mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln. Die

Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (anstatt Einstimmigkeit) im Ministerrat wird auf neue

Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu

begünstigen. Ab 2014 wird im Ministerrat nach der doppelten Mehrheit abgestimmt: Eine doppelte

Mehrheit ist dann erreicht, wenn mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens

65 % der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen.

3. Europa ist handlungsfähiger in politischen Bereichen, die für die EU und ihre Bürger Priorität

haben. Das bedeutet insbesondere, dass klarer geregelt wurde, welche Dinge Europa regelt und

welche die Mitgliedstaaten regeln (Zuständigkeit). Dies gilt insbesondere für die Bereiche Freiheit,

Sicherheit und Recht, Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung. Wichtig ist dies auch für Bereiche

wie Energiepolitik, öffentliche Gesundheit, Zivilschutz, Klimawandel, Dienstleistungen von

allgemeinem Interesse, Forschung, Raumfahrt, räumlicher Zusammenhalt, Handelspolitik,

humanitäre Hilfe, Sport, Tourismus und administrative Zusammenarbeit.

4. Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit wird erreicht

durch eine Förderung der Werte der EU. So zum Beispiel durch die Einbindung der Charta der

Grundrechte in das europäische Recht, neue Instrumente der Solidarität und besseren Schutz der

europäischen Bürger.

5. Europa ist ein "Global Player" durch eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente

der EU sowohl bei der Entwicklung neuer Strategien als auch bei der Entscheidungsfindung. So gibt

es eine neue "Hohe Vertreterin der Europäischen Union" für die Außen- und Sicherheitspolitik, die

gleichzeitig Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist. Dies erhöht den Einfluss, die

Stimmigkeit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der EU. Ein neuer Europäischer

Auswärtiger Dienst unterstützt diese Arbeit. Die EU erhält Rechtspersönlichkeit. Sie kann so auf

internationaler Ebene effizienter auftreten und Mitglied in internationalen Organisationen werden

(z.B. im Europarat).

II. Das EP hat u.a. folgende Gesetzestexte und Erklärungen beschlossen:

1. Verordnung Kennzeichnung von Lebensmitteln

Das EP stimmte gegen eine Ampelkennzeichnung für Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen.

Die Ampelkennzeichnung ist wissenschaftlich nicht fundiert und könnte zu

Mangelernährung führen, weil eine zuckerfreie Cola mit Süßstoff „grün“ bekäme und Apfelsaft

aufgrund seines Fruchtzuckergehalts „rot“. Künftig soll auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen

unten rechts der Energiegehalt in Kalorien pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter

angeben werden. Die Kommission wird ein Konzept für eine gute Lesbarkeit erarbeiten. Auf der

Rückseite der Verpackung wird es einen „Nährwertkasten“ geben über den Gehalt an Zucker, Salz,

Mineralien, Fetten, Eiweiß oder Kohlehydraten. Frischprodukte, handwerklich hergestellte

Lebensmittel (z.B. Bäckereiprodukte) sowie Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Direktvermarktung

und Restaurantessen sollen von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommen werden.

2. Initiativbericht zur Kontrolle von Finanzderivaten

Nach einem mit großer Mehrheit angenommenen Initiativbericht des EPs zur Regulierung des

Derivatehandels soll die Aufsicht über den Derivatehandel die geplante EU-Wertpapieraufsicht

ESMA gemeinsam mit den nationalen Behörden haben. Das EP will vor allem strenge Vorgaben für

risikoreiche Derivate. Spekulative Termingeschäfte mit Rohstoffen, Agrarerzeugnissen oder

Emissionsrechten sollen verboten werden können. Kreditversicherungen will das EP nur dann

zulassen, wenn tatsächlich Kredite vergeben wurden. Für Unternehmensderivate forderten die

Abgeordneten Ausnahmen von der Regulierung, damit Unternehmen sich mithilfe von

Termingeschäften gegen Preisschwankungen absichern können. Aber auch dort werden reine

Spekulationsgeschäfte verboten. Zu der umstrittenen Frage, wie Derivate aus Drittstaaten

abgewickelt werden sollen, forderte das EP, dass alle Derivate, die auf eine europäische Währung

lauten, ein europäisches Unternehmen betreffen und an denen ein EU-Finanzinstitut beteiligt ist, in

der EU abgewickelt werden sollen. Die Kommission wird aufgerufen, das Volumen des

Derivatehandels möglichst zu reduzieren.

3. Verordnung zum Schienengüter- und Personenverkehr

Gegen die Stimmen deutscher Abgeordneter aller Fraktionen hat das EP für eine EU-Verordnung

gestimmt, mit der Gütertransporte auf bestimmten europäischen Eisenbahnstrecken beschleunigt

werden sollen. Auf neun „Güterverkehrskorridoren“ soll es künftig möglich sein, dass Güterzüge

Vorrang vor Personenzügen bekommen, damit die Güter pünktlicher und schneller ans Ziel kommen.

Von den neun europäischen Güterzugkorridoren, die innerhalb von drei bis fünf Jahren eingerichtet

werden müssen, führen drei durch Deutschland. Auch ich habe dagegen gestimmt, da die

Befürchtung besteht, dass in Deutschland, wo es keine getrennten Bahnnetze für Güter und

Personentransporte gibt und das Verkehrsaufkommen besonders hoch ist, die neue Regelung den

Personenzugverkehr beeinträchtigen wird.

III. Weitere Themen waren u.a.:

- Euroeinführung in Estland
- Richtlinie Arbeitszeiten im Straßentransport
- Entschließung zur EU 2020 Strategie
- Überarbeitung des Stabilitätspakts 
- Rettungsschirm für den Euroraum
- Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Berichte, Gesetzestexte und Protokolle der Sitzungen finden Sie im Internet unter:
http://www.europarl.europa.eu/  oder http://www.europarl.europa.eu/activities/expert.do?language=de
Das Portal zum Recht der EU finden Sie unter:
http://eur-lex.europa.eu/

Europabüro, Bahnhofstraße 1, 49377 Vechta, Tel.: 044 41/90 99 09, Fax: 044 41/90 99 10,
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Europäisches Parlament, Büro ASP 15 E 154, Rue Wiertz, B - 1047 Brüssel, Tel.: 0032-2-284-7994, Fax: 0032-2-284-99 94
E-Mail: hans-peter.mayer@europarl.europa.eu  und Internet: www.europa-mayer.de

 

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