I. Allgemeine Informationen: Im letzten Straßburg Aktuell ging es um den Vertrag von Lissabon im Allgemeinen und die Frage, warum er überhaupt benötigt wird. Heute soll auf den Vertrag im Einzelnen eingegangen werden. 1. Europa ist demokratischer und transparenter, denn das Europäische Parlament (EP) und dienationalen Parlamente spielen eine größere Rolle. Die Kompetenzen des direkt gewählten EPs wurden in Bezug auf die Gesetzgebung, den Haushalt und internationale Übereinkommen erweitert. Gesetze werden im Mitentscheidungsverfahren zwischen dem EP und dem Ministerrat beschlossen. Das bedeutet Gleichberechtigung. Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben neue Möglichkeiten, die Gesetze der EU zu prüfen, bevor sie in Kraft treten. Die EU darf nur dann tätig werden, wenn auf Ebene der EU bessere Ergebnisse erzielt werden können („Subsidiaritätsprinzips“). Der Bürger bekommen mehr Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen. Mit der "Bürgerinitiative" haben eine Million Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten. 2. Europa ist effizienter mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln. DieBeschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (anstatt Einstimmigkeit) im Ministerrat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu begünstigen. Ab 2014 wird im Ministerrat nach der doppelten Mehrheit abgestimmt: Eine doppelte Mehrheit ist dann erreicht, wenn mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 % der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen. 3. Europa ist handlungsfähiger in politischen Bereichen, die für die EU und ihre Bürger Prioritäthaben. Das bedeutet insbesondere, dass klarer geregelt wurde, welche Dinge Europa regelt und welche die Mitgliedstaaten regeln (Zuständigkeit). Dies gilt insbesondere für die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht, Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung. Wichtig ist dies auch für Bereiche wie Energiepolitik, öffentliche Gesundheit, Zivilschutz, Klimawandel, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Forschung, Raumfahrt, räumlicher Zusammenhalt, Handelspolitik, humanitäre Hilfe, Sport, Tourismus und administrative Zusammenarbeit. 4. Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit wird erreichtdurch eine Förderung der Werte der EU. So zum Beispiel durch die Einbindung der Charta der Grundrechte in das europäische Recht, neue Instrumente der Solidarität und besseren Schutz der europäischen Bürger. 5. Europa ist ein "Global Player" durch eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumenteder EU sowohl bei der Entwicklung neuer Strategien als auch bei der Entscheidungsfindung. So gibt es eine neue "Hohe Vertreterin der Europäischen Union" für die Außen- und Sicherheitspolitik, die gleichzeitig Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist. Dies erhöht den Einfluss, die Stimmigkeit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der EU. Ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst unterstützt diese Arbeit. Die EU erhält Rechtspersönlichkeit. Sie kann so auf internationaler Ebene effizienter auftreten und Mitglied in internationalen Organisationen werden (z.B. im Europarat). II. Das EP hat u.a. folgende Gesetzestexte und Erklärungen beschlossen: 1. Verordnung Kennzeichnung von Lebensmitteln Das EP stimmte gegen eine Ampelkennzeichnung für Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen. Die Ampelkennzeichnung ist wissenschaftlich nicht fundiert und könnte zu Mangelernährung führen, weil eine zuckerfreie Cola mit Süßstoff „grün“ bekäme und Apfelsaft aufgrund seines Fruchtzuckergehalts „rot“. Künftig soll auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen unten rechts der Energiegehalt in Kalorien pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben werden. Die Kommission wird ein Konzept für eine gute Lesbarkeit erarbeiten. Auf der Rückseite der Verpackung wird es einen „Nährwertkasten“ geben über den Gehalt an Zucker, Salz, Mineralien, Fetten, Eiweiß oder Kohlehydraten. Frischprodukte, handwerklich hergestellte Lebensmittel (z.B. Bäckereiprodukte) sowie Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Direktvermarktung und Restaurantessen sollen von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommen werden. 2. Initiativbericht zur Kontrolle von Finanzderivaten Nach einem mit großer Mehrheit angenommenen Initiativbericht des EPs zur Regulierung des Derivatehandels soll die Aufsicht über den Derivatehandel die geplante EU-Wertpapieraufsicht ESMA gemeinsam mit den nationalen Behörden haben. Das EP will vor allem strenge Vorgaben für risikoreiche Derivate. Spekulative Termingeschäfte mit Rohstoffen, Agrarerzeugnissen oder Emissionsrechten sollen verboten werden können. Kreditversicherungen will das EP nur dann zulassen, wenn tatsächlich Kredite vergeben wurden. Für Unternehmensderivate forderten die Abgeordneten Ausnahmen von der Regulierung, damit Unternehmen sich mithilfe von Termingeschäften gegen Preisschwankungen absichern können. Aber auch dort werden reine Spekulationsgeschäfte verboten. Zu der umstrittenen Frage, wie Derivate aus Drittstaaten abgewickelt werden sollen, forderte das EP, dass alle Derivate, die auf eine europäische Währung lauten, ein europäisches Unternehmen betreffen und an denen ein EU-Finanzinstitut beteiligt ist, in der EU abgewickelt werden sollen. Die Kommission wird aufgerufen, das Volumen des Derivatehandels möglichst zu reduzieren. 3. Verordnung zum Schienengüter- und Personenverkehr Gegen die Stimmen deutscher Abgeordneter aller Fraktionen hat das EP für eine EU-Verordnung gestimmt, mit der Gütertransporte auf bestimmten europäischen Eisenbahnstrecken beschleunigt werden sollen. Auf neun „Güterverkehrskorridoren“ soll es künftig möglich sein, dass Güterzüge Vorrang vor Personenzügen bekommen, damit die Güter pünktlicher und schneller ans Ziel kommen. Von den neun europäischen Güterzugkorridoren, die innerhalb von drei bis fünf Jahren eingerichtet werden müssen, führen drei durch Deutschland. Auch ich habe dagegen gestimmt, da die Befürchtung besteht, dass in Deutschland, wo es keine getrennten Bahnnetze für Güter und Personentransporte gibt und das Verkehrsaufkommen besonders hoch ist, die neue Regelung den Personenzugverkehr beeinträchtigen wird. III. Weitere Themen waren u.a.: - Euroeinführung in Estland Berichte, Gesetzestexte und
Protokolle der Sitzungen finden Sie im Internet unter: Europabüro,
Bahnhofstraße 1, 49377 Vechta, Tel.: 044 41/90 99 09, Fax: 044 41/90 99
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